Flüchtling

Wer ist ein Flüchtling?

Im Alltag wird der Begriff „Flüchtling“ oft als allgemeines Synonym für geflüchtete Menschen genutzt – im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Konvention: Das sind Personen, die nach Abschluss eines Verfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten. Darüber hinaus gibt es allerdings drei weitere Schutzformen, bei deren Vorliegen Asylrecht gewährt werden kann. Als zuständige Behörde für die Umsetzung des Asylrechts unterscheidet das Bundesamt für Migration genauer – und zwar folgende Personengruppen:

Asylsuchende: Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind.

Asylantragstellende: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist.

Schutzberechtigte sowie Bleibeberechtigte: Personen, die eine Asylberechtigung, einen Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebungsverbot in Deutschland bleiben dürfen.